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Anti-Mobbing-Betriebsvereinbarung bei VW |
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GBR und Unternehmensleitung der Volkswagen AG haben eine ab 01.07.1996 geltende Betriebsvereinbarung über partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz abgeschlossen. Auszüge: Gemäß der Arbeitsordnung ist jeder Werksangehörige verpflichtet, zur Einhaltung des Arbeitsfriedens und eines guten Arbeitsklimas beizutragen. Hierzu gehört vor allem, die Persönlichkeit jedes Werksangehörigen zu respektieren. Zur Verletzung dieser Würde des Einzelnen gehört insbes. Das bewußte, gezielte und fahrlässige Herabwürdigen bis hin zum/zur sexuellen Belästigung wie Beispielsweise
Was als sexuelle Belästigung empfunden wird, ist durch das subjektive Empfinden der Betroffenen bestimmt. Mobbing, wie beispielsweise
Diskriminierung wie beispielsweise aus
Beschwerderecht Wenn eine persönliche Zurechtweisung durch die belästigte Person im Einzelfall erfolglos ist oder unangebracht erscheint, können sich die betroffenen Werksangehörigen an die nachfolgenden Stellen wenden
Diese haben die Aufgabe, unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Kenntnis des Vorfalls
Über die Teilnahme von Vertrauenspersonen an seinen Sitzungen entscheidet der Personalausschuß in Abwägung der Umstände des Einzelfalls. Darüber hinaus können sich betroffene Werksangehörige auch jederzeit an Personen ihres Vertrauens sowie den Werkschutz wenden. Die §§ 84 und 85 BetrVG über das allgemeine Beschwerderecht bleiben unberührt. Die Beschwerde darf nicht zu Benachteiligungen führen. Vertraulichkeit Über die Informationen und Vorkommnisse, persönlichen Daten und Gesprächen ist absolutes Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren, die nicht am Verfahren beteiligt sind. Maßnahmen Das Unternehmen hat die dem Einzelfall angemessenen betrieblichen Maßnahmen gem. § 32 der Arbeitsordnung, wie z.B.
Oder arbeitsrechtliche Maßnahmen wie z.B.
Die Durchführung erfolgt in Abstimmung mit dem Betriebsrat. Zur Abhilfe kann auch ein Beratungs- und/oder Therapieangebot erfolgen. Im übrigen gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, z.B. das Beschäftigtenschutzgesetz. Fortbildung Im Rahmen der beruflichen Fort- und Weiterbildung von Werksangehörigen wird die Problematik der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz, des Mobbings und der Diskriminierung, des Rechtsschutzes für die Betroffenen und der Handlungsverpflichtungen der Vorgesetzten aufgenommen. Seminare In Zusammenarbeit mit dem Gleichstellungsausschuß des Betriebsrates, der Frauenförderung und der VW-Coaching GmbH werden zielgruppenorientierte Seminare/Seminarbausteine erstellt.
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