Unsere Mitarbeiter verstehen sich in diesen Verfahren als "externe Feuerwehr" die lediglich soviel über das jeweilige Ursachen- und Folgenbündel erarbeiten, wie zum "Löschen" / zur Deeskalation notwendig ist.
Unsere Verfahren verstehen sich als Alternative und/oder Ergänzung zu juristischen Auseinandersetzungen, die -in aller Regel- eskalierend wirken und für alle Beteiligten kostenträchtig, zeitaufwendig und enervierend sind.

Albert Einstein meinte:
"Die Welt ist viel zu gefährlich, um darin zu leben - nicht wegen der Menschen,
die
Böses tun, sondern wegen der Menschen die daneben stehen und sie
gewähren lassen"


Konfliktmanagement / Schlichtung / Vermittlung / Mediation
Im Rahmen unseres Selbstverständnisses als externe psychosoziale Feuerwehr
streben wir im Kontext eines
wirkungsvollen Konfliktmanagements unsere
(seit 1995) erprobten
Verfahren von Schlichtung / Vermittlung /
Mediation
gemeinsam mit dem Arbeitgeber
an,
um eine Lösung mit
allen wichtigen,
am Konflikt
beteiligten
Personen zu finden.
Unsere Aufgabe ist es zunächst hierzu
positive Rahmenbedingungen zur
Bereitschaft
des Arbeitgebers bzgl. der Auftragserteilung zu schaffen.
Dies geschieht, wenn möglich, über Unterstützungs-Personen innerhalb des
Betriebes,
wie z. B. Vorgesetzte, Personalabteilung, Konfliktbeauftragte,
Betriebsrat, Personalrat oder Gleichstellungsbeauftragte
Außerhalb des Betriebes wird
dies begünstigt durch die Unterstützung von Krankenkassen, des MDK (Medizinischen Dienstes),
begleitende Ärzte und Psychotherapeuten.
Unsere Bemühungen im Rahmen einer Schlichtung/Vermittlung/Mediation ordnen
sich
dem Ziel
unter, eine möglichst rasche Lösung mit dem größtmöglichen Gewinn
für alle Beteiligten zu finden.
Sofern der Auftraggeber (Arbeitgeber) es wünscht, wird ihm bzw. den dort involvierten Personen von uns jeweils ein Berater / Coach seines Vertrauens zur Seite gestellt,
der in diesem Verfahren ausschliesslich die Interessen (Wahrnehmungsebenen)
des Betriebes bzw. der zweiten Konfliktpartei würdigt und diese im Verfahren vertritt.
Ein weiterer Berater / Coach übernimmt diese Funktion / Rolle für den Betroffenen.
Sollten mehr als zwei Parteien involviert sein, können auch weitere Berater einbezogen werden,
so dass alle Interessensgruppen ausreichend gewürdigt werden.
Somit wird die Austragung des Konfliktes aus dem Kreis der Handelnden herausgehoben
und durch Berater des VPSM übernommen. Wichtig ist
dabei,
dass jede Partei sich gut angenommen und
vertreten fühlt.
Die Berater
streiten
sich erfolgreich und vermitteln dann
zwischen den Parteien,
treten für die
Interessen der
jeweiligen Partei ein und zielen mit
lösungsorientierten
Gesprächen
auf eine schnelle Deeskalation
des Konflikts und auf eine
dauerhaft zufriedenstellende
Lösung.
Zentrale Zielsetzung dieser Arbeit ist es, akzeptable Lösungen zu produzieren,
mit denen Gerichtsprozesse vermieden werden können.
Mit Gerichtsurteilen Gerechtigkeit zu erlangen
ähnelt in extremen psychosozialen Konflikteskalationen
nicht selten dem Versuch, durch Beten Demokratie zu sichern,
in einer tatsächlich kriegerischen Auseinandersetzung,
die nur auf
die
Vernichtung der anderen Partei abzielt und dies um nahezu jeden Preis!
Betroffene Beteiligte
Arbeitgeber
Interne Konfliktbeauftragte
Betriebs- und Personalräte
Krankenkassen
Medizinische Dienste
Ärzte und Psychotherapeuten
Gewerkschaften
...
benötigen für eine bestimmte definierbare Schnittmenge von eskalierten Konflikten
in der Arbeits- und Privatsphäre keine unzulänglichen Gerichtsurteile, sondern
deutliche und zufriedenstellendere Ergebnisse für alle Beteiligten im
Kontext
der Grundwerte
unseres demokratischen Gemeinwesens!
Lothar Drat
11.06.2009
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