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Arbeitgeber, die lästige Mitarbeiter aus dem Unternehmen mobben wollen, müssen Die Klägerin arbeitete als Pflegedienstleiterin in einem Altenheim. Mit ihrem Vorgesetzten gab es zunehmend Konflikte. Er versuchte daher, durch sein Verhalten die Mitarbeiterin zur Aufgabe ihres Arbeitsplatzes zu bewegen. So machte er Entscheidungen rückgängig, die sie getroffen hatte, gab ihr bei Anschuldigungen nicht die Gelegenheit der Stellungnahme und sprach ihr unbegründete Hausverbote aus. Wörtlich sagte er vor anderen: "Frauen meckern nur und sind alle niederträchtig und boshaft, so wie Sie." Das Gericht verurteilte den Arbeitgeber zu einem Schmerzensgeld von 30.000 Euro. Außerdem müsse er der Klägerin alle weiteren Gesundheits-, und sonstigen Schäden ersetzen. Der Arbeitgeber habe durch das Verhalten seines Geschäftsführers seine Fürsorgepflicht und das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiterin verletzt. Von der |
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