Rufmord: So wehren Sie sich
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(von Mike Powelz/Sascha Klingner)

Beruf, Familie, Nachbarschaft: Immer mehr werden Opfer -
die Prozesse häufen sich. Am Anfang steht das Wort: eine beiläufige Frage,
ein scheinbar harmloser Nebensatz, eine gezielt gesteuerte Bemerkung:
Das Gerücht, ein Machtmittel mit enormer Kraft. Rufmord kann seine Opfer zerstören - und genau das ist sein Ziel. Jetzt zeigen sich in Deutschland zwei Entwicklungen.

Erstens: Rufmord nimmt stark zu. (Da keine Forschungsergebnisse hierzu vorliegen ist dies zunächst eine Annahme! Möglich ist auch, dass wir aktuell auf dem Hintergrund der vorliegenden Forschungsergebnise zu Mobbing nur sensibler für diesen Themenbereich werden / L.Drat) Und zweitens: Immer öfter wehren sich Betroffene nun gegen die brodelnden Gerüchte. Hier die wichtigsten Fragen zum Thema Rufmord: ...


Wie groß ist das Risiko, selbst zum Opfer zu werden?

Alarmierende Zahlen verdeutlichen einen schlimmen Trend: Das Bundeskriminalamt registrierte allein 1999 mehr als 100 000 Ermittlungsverfahren wegen Rufmord. Ob Beruf, Familie, Freizeit: Überall nimmt Mobbing stark zu.


Was sind die Gründe für Rufmord?

Meist Neid, Feigheit oder Profitgier. Im Beruf wird Mobbing gezielt zum Stellenabbau eingesetzt. Bei Scheidungen verleumden Eheleute bewusst ihre Ex-Partner. Im Geschäftsleben verbreiten z.B. Handwerker Gerüchte über Konkurrenten. Nachbarn wollen Mitbewohner mit übler Nachrede loswerden.


Was konkret empfehlen Experten?

Nicht nur unter Fachleuten, auch vor Gerichten findet jetzt ein Umdenken statt - zugunsten der Opfer. Juristen raten daher Betroffene sollten mit Hilfe des Gerichts zu reagieren. Denn: Wer ein Gerücht verbreitet, kann sich strafbar machen. „Verleumdende oder beleidigende Aussagen sofort aufschreiben! Im genauen Wortlaut: samt Datum, Anlass und Namen der Zeugen", ...


Wo gibt es Hilfe für Betroffene?

Hilfe gibt es bei z.B. beim Verein gegen psychosozialen Stress und Mobbing, Telefon 0611/541737. ...


Rufmord: Was droht verurteilen Tätern?

Deutsche Gerichte urteilen heute viel härter als früher. Beispiel: Einer Angestellten wird nach dem Vorwurf des Alkohol-Missbrauchs gekündigt. Sie klagt, wird wieder eingestellt - und der Verleumder zu 5000 Mark Strafe verurteilt.

Der Tischler Janosch Braun (49) verlor bei der Arbeit die Finger. Sein Chef erzählte Kollegen, Braun habe sich die Finger bewusst abgeschnitten, um mehr Rente rauszuschinden. Braun ging vor Gericht, klagte. Und bekam jetzt 28 000 Mark Schmerzensgeld zugesprochen - wegen Verleumdung ( Hess. LAG, 5/8 Sa 1081/99).


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