Mobbing bei Klinikärztinnen und Ärzten
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Mobbing ist der fortgesetzte, aufeinander aufbauende, diskriminierende, schikanöse Angriff auf eine missliebige Person über einen längeren Zeitraum hinweg mit dem Ziel, diese Person aus dem Arbeitsverhältnis zu drängen oder die Ehre und Gesundheit des Betroffenen zu verletzen.

Die Arbeit der Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus war früher häufig nur eine kurze Zwischenstation auf dem Weg zur eigenen Praxis. Nach dem Motto „Sturzhelm auf und durch" wurden Repressionen im Berufsalltag zum Teil widerspruchslos hingenommen. Seit dem Gesundheitsstrukturgesetz von 1993 ist die abgeschlossene Weiterbildung zum Facharzt unabdingbare Voraussetzung für die Niederlassung. Gleichzeitig sind die Niederlassungsmöglichkeiten beschränkt und der „Durchgangsarbeitsplatz" entwickelt sich zum Dauerarbeitsplatz. Die Belastungen durch ungünstige Arbeitsbedingungen und eine ausgeprägte Hierarchie, die Dr. Clade im Deutschen Arzteblatt 1998 als „Kuliordnung" bezeichnete, begünstigen das Mobbing.

Mobbing im Krankenhaus

Nachfolgend einige Beispiele von Mobbing im Krankenhaus:

Einem AiP, der sich erst drei Wochen in einem PKH zur Ausbildung befand, wurde die Verantwortung für den Suizid eines Patienten angelastet.

Wegen der Bezahlung von Mehrarbeit wurde eine Chirurgin beim Chef vorstellig. Sie bekam danach während der Operation Nettigkeiten wie z.B. „Na, schießt Ihnen schon die Muttermilch in die Brust'?" zu hören.

¨ Nachdem vom Ärztlichen Direktor wiederholt die Ausstellung eines Weiterbildungszeugnisses eingefordert wurde, erhielten die betroffenen langjährigen Mitarbeiterinnen den Hinweis, dass solche „Fossile" im Krankenhaus nicht tragbar seien. Eine Mitarbeiterin wurde dann noch als tablettensüchtig verleumdet, was sie in ihrer Not durch eine selbst in Auftrag gegebene und dem Arbeitgeber vorgelegte Blutuntersuchung und Haaranalyse entkräftete.

Altersteilzeit beantragte eine Oberärztin, die über 20 Jahre ohne Beanstandung in einem kirchlichen Haus arbeitete. Dies sei „aus finanziellen Gründen ausgeschlossen" wurde ihr von der Verwaltung zunächst mündlich mitgeteilt. Kurz darauf wurde erfolgreich nach Fehlern geforscht, und die Ärztin wurde sofort vom Dienst suspendiert.

Der stellvertretende Leiter eines PKH erhielt von einem nicht autorisierten „Mitarbeiter-Gremium" die Aufforderung, sich in therapeutische Einzelbehandlung zu begeben und wurde gleichzeitig von den Leitungskonferenzen ausgeschlossen.

Sie solle doch aus dem Fenster springen, wenn sie den Anforderungen nicht gewachsen sei, bekam eine Oberärztin zu hören.

Aus einem Schreiben an einen an Magenkrebs erkrankten Arzt: „Wie Ihnen bekannt ist, bedauern wir ihre schwere Erkrankung sehr. (...) Sollten Sie nicht innerhalb der nächsten 3 Monate arbeitsfähig sein, sind wir gezwungen, Ihnen die Kündigung auszusprechen".

Während der Visite oder in Dienstbesprechungen werden Ärztinnen und Ärzte häufig der Lächerlichkeit preisgegeben oder gedemütigt.

Der bereits genehmigte Urlaub eines OA wird drei Tage vor Beginn widerrufen, da der Chef selbst in Urlaub fahren möchte. Der Anspruch kann nur per einstweiliger Verfügung bei dem Arbeitsgericht durchgesetzt werden.


Mobbingbeauftragte der Kammern

Der 101. Deutsche Ärztetag in Köln hat im Mai 1998 zu „Missbrauch und Repression (Mobbing)" folgendes beschlossen: „In den Ärztekammern sollen Ansprechpartner für Mobbing-Fälle benannt werden. Diese verstehen sich zunächst als Schlichter, vertreten in ernsten Fällen den beantragenden Arzt im Sinne der Berufsordnung. Vertraulichkeit im Kontakt mit dem Arzt wird zugesichert, solange es der Betroffene wünscht."

Mobbingbeauftragte gibt es bei den Ärztekammern Nordrhein, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Hessen.

Eine Auswertung

der Beratungsgespräche bei der Ärztekammer Nordrhein (Frau Dr. med. Hefer und Frau Dr. med. Levartz) ergab folgendes:

Statistisch erfasste und persönliche Beratungsgespräche bis 30 April 2001

Gesamt

181

Alter bis 35 Jahre

29

36-45 Jahre

57

46-55 Jahre

23

älter als 56 Jahre

13

nicht bekannt

berufliche Position

59

Arzt im Praktikum

7

Assistenzarzt

37

Facharzt

50

Oberarzt

42

Chefarzt

1

niedergelassener Arzt

7

nicht bekannt

37

Mobber (Mehrfachnennungen)


Vorgesetzte

122

Gleichgestellte

21

Personal

8

Verwaltung

8

nicht bekannt

43

Zeitraum des Mobbens

unter 1 Jahr 38

1-3 Jahre 84

3-6 Jahre 14

mehr als 6 Jahre 3

nicht bekannt 42

arbeitsunfähig geschrieben 39

I•later MUS

Krankheitssymptome

Tätigkeitsfeld

21

Klinik

126

Praxis

10

sonstige Institutionen

11

nicht bekannt

34

Arbeitsverhältnis beendet

16

Diese Auswertung deckt sich auch mit den Erfahrungen des Autors. Gemobbt werden häufig Fachärztinnen und Fachärzte, Oberärztinnen und Oberärzte mittleren Alters, die Schwierigkeiten mit Vorgesetzten bekommen.

Gründe für das Mobbing

Die Gründe für das Mobbing von Ärztinnen und Ärzten liegen meist in Organisation, Aufgabengestaltung oder Leitung des Arbeitsprozesses.

Erhöhung der Arbeitsintensität durch kürzere Verweildauern der Patientinnen und Patienten

Starke Arbeitsbelastung durch eine Vielzahl von Überstunden und Wochenenddiensten —Ärztinnen und Ärzte haben jederzeit verfügbar zu sein, Wochenarbeitszeiten von 60 bis 80 Stunden sind keine Seltenheit.

Teilweise werden Aufgaben des Pflegebereichs auf Ärztinnen und Ärzte verlagert. Auch Schreibdienstarbeiten (Arztbriefe, Befunde) müssen von Ärztinnen und Ärzten erledigt werden. Wer dies nicht akzeptiert wird unter Druck gesetzt.

Hierarchische Strukturen erleichtern das Mobbing

Lohndumping durch die Beschäftigung von Teilzeitkräften auf voller Stelle, so genannte Gastärzte und „Selbstfinanzierung" von Weiterbildungsstellen.

Konkurrenzkampf u.a. durch Abbau oder Nichtbesetzung von Stellen, Diebstahl geistigen Eigentums.

Mangelnde Konfliktbearbeitung

In den Gesprächen mit Ärztinnen und Ärzten wird deutlich, dass die genannten Konfliktfelder meist nicht offen und konstruktiv bewältigt werden. Wenn die Arbeitsbelastung oder Organisationsmängel offen angesprochen werden, wird dies häufig als mangelnde Kooperationsbereitschaft gewertet, und Änderungen werden rigoros abgelehnt. Sehr schnell kommt es dann dazu, dass diese ungelösten Konflikte auf die Persönlichkeit oder das Unvermögen der Gemobbten zurückgeführt werden.

Umgang mit Mobbing

Das Thema Mobbing muss sehr sensibel angegangen werden, wenn den Betroffenen geholfen werden soll. Zunächst müssen die Gemobbten die Möglichkeit erhalten, sich einmal wirklich auszusprechen. Zuhören ist gefragt. Die Betroffenen befinden sich meist in einer extremen Stresssituation, zu deren „Verarbeitung" auch die Berater in der Lage sein müssen. Beim Mobbing werden oft die fachlichen Kompetenzen und Fähigkeiten in Abrede gestellt und mit persönlichen Eigenschaften vermischt, was die Situation für Außenstehende eher undurchsichtig werden lässt. Bevor Interventionen erfolgen, müssen die betrieblichen Machtstrukturen bekannt sein, um die noch vorhandenen Chancen am Arbeitsplatz realistisch einschätzen zu können.

Viele Gemobbte haben die z. T. berechtigte Furcht, dass sich ihre Situation verschärft.

Wohlgemeinte Ratschläge, wie z. B. der Vorschlag, alles sofort publik zu machen und sich offensiv zur Wehr zu setzen, können kontraproduktiv sein. Nicht jede Ärztin, jeder Arzt besitzt die Kraft hierzu. Oft ist es ratsam, Vermittler (z.B. PR/BR/MAV) oder Betriebsärztin/Betriebsarzt/Personalleitung/Ärztlicher Direktor/Ärztekammer zu Gesprächen mit Vorgesetzten hinzuzuziehen. Diese Wege können jedoch auch Risiken bergen und sollten erst nach Rücksprache mit erfahrenen Vertrauenspersonen gewählt werden. Da fast immer berufs- und arbeitsrechtliche Aspekte eine Rolle spielen ... sollten ... Juristen ... eingeschaltet werden.

Einschub: In aller Regel eskalieren Konflikte, wenn Rechtsanwälte für den oder die Betroffene agieren; - hier ist also Vorsicht und Behutsamkeit geboten. Allerdings benötigen Betroffene zumindest fundierte juristische Fachkenntnisse zur Einschätzung der juristischen Möglichkeiten und Grenzen ihrer Situation! (L.Drat)

Eine aktuelle Entscheidung des LAG Thüringen vom 10. April 2001 Az 5 Sa 403/00 zeigt auf 50 Seiten erstmals deutlich die Verletzungen der Rechte eines Arbeitnehmers durch Mobbing seines Arbeitgebers, u.a. durch Totalentzug der Beschäftigung und Zuweisung einer nicht vertragsgemäßen Beschäftigung (vom Geschäftsstellenleiter BAT II auf eine Sachbearbeiterstelle BAT Vlb) verbunden mit Abmahnungen und Änderungskündigungen. Der Arbeitnehmer konnte sein Recht schließlich nur noch mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung durchsetzen.

Notwendige Veränderungen

In den Krankenhäusern und Kliniken muss eine Kultur entwickelt werden, die Mobbern keine Chance lässt. Dazu sollten häufig mit Konflikten behaftete Bereiche, wie z.B. Dienstplange­staltung und Urlaubsregelungen, Weiterbildungsplanung, Fortbildung und Pool eindeutig und transparent geregelt werden. Auch bietet sich die Einführung einer Betriebsvereinbarung zur Lösung von Konflikten am Arbeitsplatz an. Die Ärztekammer Nordrhein bereitet in Zusam­menarbeit mit dem Marburger Bund eine Musterdienstvereinbarung vor, die nach einer „Testphase" auch auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein bereitgestellt werden soll.

Die Gewerkschaft Marburger Bund versucht Verbesserungen auch mit Hilfe der ärztlichen Selbstverwaltung zu erreichen und hier Problembewusstsein zu schaffen.

Auf Initiative des MB befasste sich der 104. Ärztetag im Mai 2001 mit dem eigenständigen TOP: „Situation junger Ärztinnen und Ärzte – Ausbeutung der Arbeitskraft."

(Udo Rein)

Weitere Informationen

Verein gegen psychosozialen Stress und Mobbing e. V. (VPSM)
Kemmelweg 10, 65191 Wiesbaden
überregional: www.vpsm.de

Internet: www.landesarbeitsgericht thueringen.de (Presseinfo: Entscheidung des LAG Thüringen vom 10.4.2001 Az 5 Sa 403/00

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VPSM - Verein gegen psychosozialen Stress und Mobbing e.V.
Am Burgacker 70, 65207 Wiesbaden
0611 - 54 17 37
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Mo-Fr: 10.00 - 18.00

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