01/2000

Mobbing - Kampf um die Jobs mit allen Tricks   

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Von Andreas Albes und Jens Neumann (Fotos)

Burkhard Werner steht in seinem zehn Quadratmeter großen Zimmer und blickt auf den grauen Linoleumboden. „Früher, sagt er, „war mein Büro dreimal so groß. Mit Teppich. Und ein Vorzimmer hatte ich auch. Manchmal vermisse ich das schon. "Aber Burkhard Werner ist bescheiden geworden. Heute fühlt er sich glücklich, wenn er nicht mitten in der Nacht aufgewacht ist, schweißnass, den Kopf voller Ängste. „Seit ich eine neue Aufgabe habe, geht's aufwärts. Es ist ein gutes Gefühl, wieder gebraucht zu werden."

Kurz vor dem Jahrtausendwechsel wurde Burkhard Werner zum Betriebsrat gewählt. In seinem Amt will er Kollegen helfen, die schikaniert und gedemütigt, gegängelt und terrorisiert werden. Was ihn dafür qualifiziert? „Na ja, das Leben", sagt er. Alles, was einem Arbeitnehmer so passieren kann, habe ich ja durchgemacht. Wenn ich jetzt solche Fälle von anderen auf den Schreibtisch bekomme, bin ich froh, dass ich's so langsam überstanden habe. Wer Mobbing nicht am eigenem Leib erlebt hat, kann sich nicht vorstellen, was das in einem Menschen anrichtet".

Früher dachte Burkhard Werner anders. Mobbing - das war nicht sein Problem. Das traf nur schwache Typen, Querulanten, Versager. Nicht ihn, den erfolgreichen Elektroingenieur, Abteilungsleiter bei der Telekom, der 120 000 Mark im Jahr verdient und die Verantwortung für 44 Leute trägt. Es gab damals zwar diese Gerüchte, dass durch die Privatisierung „einige Kollegen rausgeekelt werden sollten". Aber die nahm man eben nicht so ernst in einem 28­ Quadratmeter-Büro mit Vorzimmer. Bis zu jenem 9.Januar 1995...
Burkhard Werner kann sich noch genau erinnern, wie ihm die Empfangsdame nicht einmal in die Augen schauen konnte, als er ihr ein frohes neues Jahr wünschte. Es war der erste Arbeitstag nach den Ferien. Werner, damals Chef der internen Service-Abteilung bei DeTe-Mobil in Bonn, ging durch den Flur im Erdgeschoss zu seinem Büro. Dritte Tür links. Ungewöhnlich, dachte er beim Öffnen, gar nicht abgeschlossen. Und dann entfuhr ihm nur." Was ist denn hier los?" An seinem Schreibtisch saß ein anderer. Ein Kollege. Werner sah sich um. Seine Akten, seine Bücher, sogar die Bilder von seiner Frau und seinem Sohn - alles weg. „Frohes Neues", grüßte der Kollege. „Sie müssen in ein anderes Büro umziehen. Entscheidung der Geschäftsführung". Werners Sache standen in Kartons verpackt vor dem Notausgang. Er war seinen Chefposten los. Aber das merkte er so schnell gar nicht. „ Ich dachte, das kann nur ein Missverständnis sein." Zunächst wurde Werner in die Außenstelle Bonn­Beuel abgeschoben. Sein neues Büro war zwar genauso groß wie das alte, aber er musste es mit zwei Kollegen teilen. Seine Aufgaben bestanden künftig darin, Inventurlisten „über den technischen Besitzstand" zu führen. "Eine reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme", sagt Werner. „ Da wusste ich, die wollen dich loswerden. Trotzdem hatte ich noch Hoffnung, dass ich um meinen alten Job kämpfen kann." K E I N E   C H A N C E. Die Telekom blieb hart. Ein Unternehmensberater und Experte für Privatisierungen bescheinigte ihm: "Die Gesamtschau der fachlichen und persönlichen Defizite haben uns zu der Beurteilung gebracht, dass Sie für eine Leiterposition nicht in Betracht kommen. Ich habe Verständnis dafür, dass Sie diese Einschätzung nicht teilen." Auf Betriebsversammlungen wurde Werner öffentlich als unfähig hingestellt. Langsam begannen auch alte Kollegen, gegen ihn zu intrigieren. Einige verfassten sogar Gesprächsprotokolle von privaten Unterhaltungen und leiteten sie an die Geschäftsführung weiter. Am Jahresende wurde Werner nach Düsseldorf versetzt. Er wehrte sich nicht. „Die haben mich in ein Büro gesetzt, in dem standen ein Stuhl und ein Schreibtisch. Sonst nichts. Kein Computer, kein Fax, nicht mal ein Telefon. Aber am schlimmsten war, dass mir niemand mehr Aufträge gab." Das Nichtstun machte Werner krank. Er bekam Magenschmerzen und Durchfall, schlief kaum noch und hatte Depressionen. Kündigen? Kam nicht in Frage. „Ich wollte doch nicht 25 Jahre Pensionsanspruch verschenken." 1997 wurde Werner fristlos gefeuert. Ein Kollege hatte protokolliert, wie er ziemlich derb über die Telekom hergezogen war. Gegen die Kündigung zog Werner vor Gericht. Ohne Erfolg. Er schrieb an Minister, den Bundeskanzler, selbst den damaligen Bundespräsidenten. Der riet ihm, zum Sozialamt zu gehen. Neun Monate war Werner arbeitslos. Dann bekam er eine Stelle als EDV – Berater bei der Post. Ein lausiger Job für seine Qualifikation. Und er verdient nur halb so viel wie früher. „Aber immerhin habe ich es in den Betriebsrat geschafft und muss nicht mehr tatenlos zusehen, wenn Kollegen schikaniert werden." Allein die ständigen Magenschmerzen, sagt er, sei er immer noch nicht los.

„Posttraumatisches Belastungssyndrom" nennen Mediziner die psychosomatischen Folgen seelischer Schocks. Eine typische Krankheit vom Mobbing – Opfern. „Die ersten Symptome sind Depressionen und vor allem Schlafschwierigkeiten", sagt Lothar Drat, Geschäftsführer des Vereins gegen psychosozialen Stress und Mobbing (VPSM). „Sie wachen mitten in der Nacht auf, und Ihre Sorgen sind so präsent, dass Sie nicht mehr einschlafen können. Bald passiert das jede Nacht. Und irgendwann finden Sie gar nicht mehr in den Schlaf." Ein Teufelskreis: Wer übermüdet ist, macht Fehler und wird noch häufiger schikaniert. So lange, bis Angststörungen auftreten. Manches Opfer bekommt schon Schweißausbrüche, wenn nur das Telefon klingelt.


MOBBING IST EINE VOLKSSEUCHE

Laut Gewerkschaftsstudien waren in Deutschland anderthalb der 35 Millionen Beschäftigten schon mal Ziel von Mobbing Attacken.

Die Fälle nehmen zu. Und es kann jeden treffen: Frauen wie Männer und immer häufiger Führungskräfte. Sie machen 16 Prozent der Opfer aus. Ein deutliches Zeichen für den immer härter werdenden Konkurrenzkampf, der in deutschen Unternehmen herrscht. ... Vier Millionen Arbeitslose und die Befürchtung, dass auch die Schröder-Regierung das Problem nicht lösen wird, da klammert sich jeder an seinen Job – oder an den des Kollegen. Und das Bewusstsein wächst, auf dem Arbeitsmarkt kann nur überleben, wer mit harten Bandagen kämpft. ... "Die Hemmschwelle dafür, was die Menschen anderen antun, sinkt."

Dass Mobbing so gravierende Folgen für die Gesundheit hat, liegt an der Ausweglosigkeit und Ohnmacht, die gemobbte Menschen empfinden. Denn sie werden in der Regel nicht ernst genommen. Die Intrigen sind selten offensichtlich. „Mobber sind (wie) Heckenschützen und gehen subtil vor", sagt Drat. Gespräche verstummen, betritt das Opfer den Raum. Es wird bei der Einladung zur Weihnachtsfeier einfach vergessen oder am Schreibtisch sitzen gelassen, wenn alle gemeinsam in die Kantine gehen. „Der einzelne Zwischenfall ist harmlos. Passiert es immer wieder, wird es zur Tortur", erklärt Sozialpädagoge Drat "Richtig gefährlich ist die Situation, wenn sich die Opfer an ihren Chef oder Betriebsrat wenden und dann Sätze hören wie: Übertreiben Sie da nicht?" Oder "Meinen Sie nicht, dass Sie daran selber schuld sind?"

Auch Michaela R., Leiterin eines Kindergartens bei Frankfurt/M., musste sich solche Sprüche anhören: „Ich redete mir irgendwann selbst ein, dass ich 'ne Macke habe." Sie wurde nach mehr als 20 Dienstjahren aus dem Job getrieben. Alles hatte damit angefangen, dass eine neue Erzieherin eingestellt wurde. Ich glaube, die war scharf auf meine Stelle. Auf einmal wurde ich von Teambesprechungen ausgeschlossen. Die alten Kolleginnen, mit denen ich viele Jahre gut zusammengearbeitet hatte, grinsten nicht mehr. sogar die Kinder nahmen mich irgendwann nicht mehr ernst. Aber beschweren Sie sich darüber mal bei Ihren Vorgesetzten." Zuletzt war Michaela R. mit den Nerven so am Ende, dass sie ...


NEID VON KOLLEGEN,

Rationalisierungsmaßnahmen oder einfach ein mieses Betriebsklima, in dem ausgewählte Sündenböcke als Blitzableiter für den Frust von Chefs und Kollegen herhalten müssen – das sind die häufigsten Auslöser von Mobbing-Kampagnen. Aber nicht die Ursachen. Die sehen Wissenschaftler im „wachsenden Veränderungsdruck, der auf den Arbeitnehmern laste. ... In modernen Betrieben wird ständig umstrukturiert. Die Managementkonzepte erfordern hohe Flexibilität von den Menschen, bieten aber immer weniger Sicherheiten. Das bedeutet Stress, der ideale Nährboden für Mobbing." Die Folgen für die Wirtschaft sind fatal. ...
Etwa bei der ÖTV Franfurt/Oder. Seit einem Jahr ist der dortige ehemalige Geschäftsführer in psychotherapeutischer Behandlung, Günter Geuking, 38, fühlt sich vom Bezirksleiter gemobbt, der über ihn sagt: „Dem Günter fehlt die soziale Kompetenz für eine Führungsposition." Geuking: "Als ich mich weigerte, meinen Posten abzugeben, gingen die Schikanen los. Ich musste Stellungnahmen zu drei Jahre alten Fahrtenbüchern schreiben. Gerüchte über angebliche Drogensucht machten die Runde." Der Höhepunkt sei ein Protokoll angeblicher Fehlleistungen gewesen, dass dem ÖTV-Personalleiter übergeben wurde. „Da waren über einen Zeitraum von zwei Jahren 28 Punkte haarklein nach Datum aufgeführt." Der Bezirksleiter ("Wer mobbt hier wen?") bestreitet die Existenz des Protokolls nicht: „Ich habe mir immer eine Notiz im Kalender gemacht, wenn sich jemand beschwert hat." Geuking hat die Geschäftsführung inzwischen aus gesundheitlichen Gründen abgegeben. Er hätte die ÖTV längst ganz verlassen, wäre da nicht die Angst vor Arbeitslosigkeit: „Wer nimmt schon einen Ex-Gewerkschaftsfunktionär?' Einfach hinschmeißen und kündigen, das war früher noch eine Fluchtmöglichkeit für Mobbing-Opfer. Angesichts der Arbeitsmarktsituation ist dieser Ausweg versperrt.

An den Krankenhäusern, wo der Kostendruck immer größer und die Stellen immer knapper werden, geht es besonders rüde zu, Mediziner sind siebenmal häufiger Mobbing ausgesetzt als der Durchschnitt der Arbeitnehmer. In Hannover machte ein Chefarzt Schlagzeilen, weil er seinen Assistenten regelmäßig ohrfeigte. In Köln wurde eine Ärztin während des Bereitschaftsdienstes mit K.-O.-Tropfen betäubt. Und schon Medizinstudenten lernen, was „Witwenverbrennung" ist: Wenn ein Chefarzt in Pension geht, bleibt meist sein Vertreter, die „Witwe", in der Klinik. Und die wird gerne weggemobbt.

Nach einer Studie der Personalberatungsfirma Kienbaum sind 60 Prozent der deutschen Führungskräfte neurotisch gestört Zapf: „Viele schikanieren ihre Untergebenen aus Mangel an Selbstbewusstsein. Sie fühlen sich von starken Mitarbeitern bedroht." ...

Denn Mobbing-Opfer sind in der Regel keineswegs Faulpelze oder Drückeberger. „Es sind (häufig) Mitarbeiter, die sich jeder Chef theoretisch wünscht", sagt Lothar Drat „Typische Opfer identifizieren sich mit dem Betrieb, sind fleißig und kreativ." Durch ihre Beflissenheit schließen sie sich (u.U.) aber von der Gemeinschaft aus. Drat: „Diese Entwicklung erkennen Mobbing-Opfer (oft) zu spät. Sie wiegen sich wegen ihrer Leistungen in Sicherheit und ignorieren die (Früh-) Signale drohender Konflikte."

Uda K., Sekretärin am Arbeitsgericht in Pforzheim, beherrscht ihren Job geradezu meisterhaft: Rank 15 bei der Weltmeisterschaft im Stenografieren und Tippen. Ihr Mobbing- Schicksal begann damit, dass sie den Text eines sehr unsicheren Richters ungefragt korrigierte. Wie gedemütigt der sich dadurch fühlte, bemerkte die selbstbewusste Frau gar nicht. Auch nicht, als der Jurist im Kollegenkreis schimpfte und andere Sekretärinnen begannen, Uda K. zu schneiden. Als der Richter Monate später eine zwölfseitige Beschwerde über Uda K. an den Direktor schickte, war es für Schlichtungsversuche längst zu spät.


DER LÄCHERLICHE KONFLIKT

eskalierte. Uda K. wurde der Sabotage beschuldigt Sie soll am Computer manipuliert haben. Man nahm ihr den PC und die Büroschlüssel weg. Sie zog mehrfach vors Arbeitsgericht. Jetzt will ihr Chef sie zum Gesundheitstest schicken. Ihr Verhalten deute „auf das Vorhandensein psychischer Störungen" hin. Unter den Kollegen ist die 58-Jährige inzwischen isoliert. Den Job (Teilzeit für 1000 Mark netto) hat Uda K. finanziell eigentlich gar nicht nötig. Ihr Mann verdient gut als Marketing-Manager. Doch aufgeben würde sie nie: „Mir geht es um die Gerechtigkeit."

„Es gibt Mobbing-Opfer, die leben nur noch dafür, sich zu rehabilitieren", sagt Stressforscher Zapf. „Die haben ihr Schicksal zum Beruf gemacht und stürzen sich oft noch mehr in Unglück." Einige verlieren Freunde und Familie. In Stuttgart lief wochenlang ein Mann mit einem Sandwich-Plakat durch die Stadt: „Mein Betrieb hat mich kaputtgemacht." Seit dieser Aktion (es war ein Akt, den er ständig wiederholte) will die Verwandtschaft nichts mehr mit ihm zu tun haben. Die meisten Betroffenen leiden jedoch im Stillen. Sie kündigen innerlich, kapseln sich ein und arbeiten nur das Nötigste, um nicht aufzufallen und bloß keine Fehler zu machen. Die Rechnung geht kaum auf. Wer einmal als Opfer ausgeguckt ist, bleibt es. Gerade, wenn im Kollegenkreis gemobbt wird. „Das ist häufig in Organisationen der Fall, wo hoher Korpsgeist herrscht", erklärt Zapf. „Wer den Eindruck erweckt, nicht richtig dazuzugehören, wird schnell als Nestbeschmutzer abgestempelt."
Dieses Schicksal trifft viele Frauen bei der Polizei. Dass sie immer öfter auspacken, hat ihren Ruf in der Männerdomäne nicht gerade verbessert. Jetzt gilt erst recht: „Frauen machen nur Ärger." Die Quälereien sind an Gemeinheit kaum zu überbieten. Einer Sekretärin des Münchner Sondereinsatzkommandos hatten Kollegen den Telefonhörer mit Silbernitrat eingerieben. Die Substanz wird zum Präparieren von Geldscheinen benutzt. Wer sie berührt, dessen Finger werden verätzt und färben sich schwarz. Die Sekretärin bekam schwarze Ohren – und erstattete Anzeige. Silke F., Kripobeamtin aus Hessen, wurde von ihren Kollegen so drangsaliert, dass sie sich versetzen ließ und jetzt lieber 100 Kilometer zur neuen Dienststelle fährt. Vorher war die 27-Jährige im Rauschgiftdezernat. Eigentlich ihr Traumjob, den sie nur wegen hervorragender Beurteilungen bekommen hatte. Als die Kollegen erfuhren, dass Silkes Beziehung gerade beendet war, gab's sofort eindeutige Angebote. „Auch von Familienvätern", erzählt die attraktive Blondine. „An einem Tag lagen fünf Zettel mit Telefonnummern auf meinem Schreibtisch.
Die habe ich in den Papierkorb geworfen. Da war ich unten durch. Der Terror ging so weit, dass mein neuer Freund anonyme Anrufe bekam: „Was willst du eigentlich mit der Schlampe? Die liegt mit einem anderen Kerl im Bett."
Jede vierte Polizistin fühlt sich von Kollegen oder Vorgesetzten angemacht, hat eine Studie in Nordrhein-Westfalen ergeben. Die Mehrzahl der männlichen Beamten meint zwar, sexuelle Belästigung sei Machtmissbrauch, im Alltag schlägt sich diese Auffassung aber offenbar nicht nieder. Ein Inspektionsleiter aus Lindau gab vor versammelter Mannschaft folgenden Tipp zum Umgang mit einer Beamtin: „Sollte das Huhn gegen einen Streifenkollegen aufmucken, so sollte dieser wortlos ein Lineal von mindestens 30 Zentimeter Länge ergreifen und dem Huhn ordentlich eine auf die Brezel verpassen."

EINE CHANCE, in Ruhe gelassen zu werden, haben vor allem Frauen, die schon beim ersten sexuellen Übergriff verbal oder körperlich zurückschlagen. Das ergab die Untersuchung in NRW. Die Belästigungen öffentlich zu machen bringt hingegen wenig: während nur in acht Prozent der Fälle disziplinarische Maßnahmen gegen die Täter eingeleitet werden, beklagt ein Viertel der betroffenen Frauen hinterher berufliche Nachteile. Im Februar erschoss sich eine 22-jährige Polizistin aus München, weil sie den Terror nicht mehr aushielt.

„Mobbing ist der Grund für jeden sechsten Suizid", sagt VPSM-Chef Drat. In Pfullingen nahm sich kürzlich ein 33-jähriger Filialleiter das Leben. Ihm war gekündigt worden, weil er von seinem Dienstapparat Sex-Hotlines angerufen haben soll. In seinem Abschiedsbrief beteuerte der Mann, dass er nie eine
0190-Nummer gewählt habe.

Rufmordkampagnen gehören zu den schlimmsten Mobbing Varianten. Sie beginnen meistens harmlos („Ach, der Mayer, trinkt ja auch ganz gern mal einen") und rollen dann wie eine Lawine über die Opfer hinweg. ... Es ist oft so, dass Unternehmen eher versuchen, die Opfer loszuwerden, als die Täter", sagt der Frankfurter Professor Dieter Zapf. ... Ansonsten haben es Betroffene schwer, professionelle Hilfe zu finden. Zwar sind Beratungsstellen in den vergangenen Jahren wie Pilze aus dem Boden geschossen. Darunter gibt es aber viele schwarze Schafe.
„Vorsicht bei einzelnen Beraterm ohne (fundierte pschologische / pädagogische) Ausbildung", warnt Drat. „Da wollen sich manche nur eine goldene Nase verdienen. Die verlangen 130 Mark fürs Gespräch und geben dann den Tipp: Drohen Sie, vor Gericht zu ziehen. Das lässt die Chance auf eine einvernehmliche Konfliktlösung gen Null tendieren." Juristischen Beistand zu finden ist außerdem gar nicht leicht. Drat: „Erfahrene Anwälte schlagen die Hände über dem Kopf zusammen, wenn ein Mobbing-Opfer in der Kanzlei steht." Mit solchen Klienten lässt sich kaum etwas verdienen und erst recht nichts gewinnen. Wo kann man schon Zeugen
auftreiben, die gegen ihre eigene Kollegen aussagen? Oder gegen den Chef? Trotzdem werden in sieben von zehn Fällen Anwälte eingeschaltet. Zum
Leidwesen der Richter, die in den verfahrenen Situation kaum entscheiden
können, ob tatsächlich Mobbing vorliegt. ...


EXPERTENRAT
Konflikte direkt ansprechen

Wie schützt man sich vor Kampagnen?
Was tun, wenn man zur Zielscheibe von Intriganten wird?

Wer ein inneres Frühwarnsystem entwickelt, schützt sich am besten vor Mobbing. Neuer Chef, neue Kollegen, geänderte Arbeitsabläufe – vor allem dann ist Sensibilität gefragt. Das Umfeld genau beobachten und darauf achten, wo und mit wem sich ein Konflikt entwickeln könnte. „Ein normaler Streit mit einem Kollegen sollte sich spätestens nach der dritten Woche erledigt haben", sagt Lothar Drat vom Verein gegen psychosozialen Stress und Mobbing (VPSM). „Wenn es dann noch weitere Anfeindungen gibt, ist die Frage, ob zielgerichtet und systematisch vorgegangen wird."

Ist das der Fall, könnte eine Mobbing-Kampagne in Gang kommen. Am besten den Initiator so früh wie möglich direkt ansprechen. Ruhig, aber bestimmt: „Warum
hast du was gegen mich?" Sind die Fronten schon so verhärtet, dass es dafür zu spät ist, zum Vorgesetzten oder zum Betriebsrat gehen. Die können schlichten. Wichtig ist, auch wenn es schwer fällt, das Thema sachlich zu diskutieren. Opfer, die dazu nicht mehr in der Lage sind, geraten schnell in den Ruf, Querulanten zu sein. Und dann hat der Mobber meistens schon gewonnen.

Ein Mobbing-Tagebuch (insbesondere die Zusammenfassung desselben auf ca. 2 Seiten) hilft dabei, sachlich zu bleiben: jede Stichelei und Schikane protokollieren. „Außerdem sollte man so früh wie möglich eine Beratungsstelle aufsuchen rät Lothar Drat. „Der Berater muss sich ja nicht gleich in den Prozess einschalten. Aber man braucht unbedingt einen Dritten, der die Situation und das eigene Verhalten von außen bewerten kann."

Vorsicht bei Beratern, die selbst einmal Opfer waren und das Erlittene nie richtig aufgearbeitet haben. Sie hetzen ihre Klienten oft nur unnötig auf.

VPSM verlangt 54 Mark für eine Konsultation. Preise in dieser Größenordnung sind üblich bei seriösen Beratungsstellen. Dort erfährt man auch die Adressen von (weiteren) Psychologen und Anwälten, die auf Mobbing-Fälle spezialisiert sind. Landet ein Mobbing-Fall erst einmal vor Gericht, ist es für eine Schlichtung längst zu spät.

Drat: „Vergleichen Sie es mit einer Ehescheidung: Sobald die Anwälte aufeinander losgehen, fängt der Krach erst richtig an."

Wer seit einem halben Jahr regelmäßig schikaniert wird und deshalb permanent
an Kopf und Magenschmerzen, Schlaflosigkeit oder gar Depressionen leidet, ist eindeutig Opfer einer Mobbing-Kampagne. In diesem Stadium ist es selten, dass ein Betroffener wieder ins alte Umfeld integriert werden kann. Wenn möglich,
sollte er die Abteilung oder gar den Betrieb wechseln. Unnötiges Durchhalten schadet nur der Gesundheit. Jetzt muss mit dem Arbeitsgeber verhandelt werden. Dabei sind Mobbing-Berater eine wichtige Unterstützung. „Denn es kommt auf die Bedingungen an, zu denen jemand die Abteilung wechselt oder den Betrieb verlässt", sagt Lothar Drat. „Wichtig ist, dass eine Lösung gefunden wird, mit
der alle leben können."

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 02/2005

Gerichtsurteile

Schikane am Arbeitsplatz   
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Immer mehr Beschäftigte und Vorgesetzte führen einen Feldzug gegen Kollegen und scheuen nicht davor zurück, zu heimtückischen Mitteln zu greifen. Seit Beginn der 90er Jahre hat der Terror am Arbeitsplatz einen prägnanten Namen: Mobbing.

Mobbing-Aktivitäten können sehr unterscheidlich sein. Das kann von Beschimpfungen und totaler Ausgrenzung über Rufmord bis hin zur Unterschlagung von Informationen gehen. Im fortgeschrittenen Stadium kann es auch zu gewalttätigen Auseinandersetzungen ... kommen. "Die Betroffenen wollen es zum größten Teil nicht wahr haben, aber es kann jeden treffen", erklärt Lothar Drat, Geschäftsführer des Vereins gegen psychosozialen Stress und Mobbing (VPSM).

stern.de zeigt eine Übersicht der bisherigen Gerichtsurteile zum Thema "Mobbing am Arbeitsplatz".

...

> Sachsen muss Schmerzensgeld zahlen
> Mobbing bewahrt nicht vor Kündigung in der Probezeit
> Gemobbt gefühlt: Keine volle Sperrzeit trotz eigener Kündigung
> Mobbing-Folgen sind keine Berufskrankheit
> Haftung für mobbende Beamte
> Mobbing - nur systematisch gerichtsfest?
> Ärztliches Beschäftigungsverbot bei Mobbing einer Schwangeren möglich
> Pauschaler Mobbing-Vorwurf reicht für Schadensersatz nicht aus
> Erstmals Schadensersatzurteil wegen Mobbings
> Gericht verstärkt Schutz vor Mobbing
> Mobbing-Opfer haben keinen Anspruch auf Opferentschädigung
> Mobbing als Grund zur außerordentlichen Kündigung
> Arbeitsverweigerung nach Mobbing berechtigt


Sachsen muss Schmerzensgeld zahlen
Der Freistaat Sachsen muss für Mobbing im öffentlichen Dienst Schmerzensgeld und Schadensersatz zahlen. Das geht aus einer am 9. Juli 2003 veröffentlichten Entscheidung des Dresdner Arbeitsgerichts hervor. Damit war die Klage einer 37-jährigen Sachbearbeiterin des Landesamtes für Umwelt und Geologie im vollen Umfang erfolgreich. Sie hatte gegen ihren Vorgesetzen und den Freistaat geklagt, sagte Gerichtssprecher Ulrich Busch.

Nach Auffassung der Dresdner Richter hat der Freistaat als Arbeitgeber nichts gegen das Mobbing unternommen. Damit stehen der Mutter zweier Kinder Schmerzensgeld zu. Die Frau hatte insgesamt 32.000 Euro gefordert. Die Klägerin arbeitete von Oktober 1999 bis Februar 2001 in der Behörde. Während dieser Zeit war sie laut Zeugenaussagen vor Gericht ständigen Schikanen, Diskriminierungen und Anfeindungen ausgesetzt. Nach Aussagen ihrer Erfurter Anwältin ist die Frau nicht mehr in der Lage, zu arbeiten. Sie sei nach einem längeren Klinikaufenthalt immer noch in psychotherapeutischer Behandlung und auf Medikamente angewiesen. Ihre berufliche Karriere sei ruiniert, hieß es.

Az.: 5 Ca 5954/02


Mobbing bewahrt nicht vor Kündigung in der Probezeit
Eine Kündigung in der Probezeit bleibt auch dann gültig, wenn sich der entlassene Arbeitnehmer als Mobbingopfer fühlt. Das hessische Landesarbeitsgericht lehnte in einem am 6. Mai 2003 bekannt gewordenen Urteil einen besonderen Kündigungsschutz in der Probezeit für Mobbingopfer ab. Die Richter wiesen damit die Klage einer Büroangestellten gegen die Stadt Frankfurt zurück und erklärten deren Kündigung für wirksam.

Die Arbeitnehmerin hatte bald nach Beginn des Arbeitsverhältnisses Schwierigkeiten mit ihren Kollegen bekommen. Die Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate wurde allerdings mit den schlechten Arbeitsleistungen der Frau begründet. Gleichwohl stellte sich die Arbeitnehmerin auf den Standpunkt, sie sei von Kollegen und Vorgesetzten gezielt ausgegrenzt, also "gemobbt" worden.

Laut Urteil führt auch eine Verletzung der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers in Mobbing-Fällen nicht zur Unwirksamkeit einer während der Probezeit ausgesprochenen Kündigung. Ein "gemobbter" Arbeitnehmer könne gegen den Arbeitgeber lediglich Schadenersatzansprüche geltend machen, wenn dieser die gezielte Ausgrenzung nicht verhindert habe.

Az.: 12 Sa 561/02


Gemobbt gefühlt: Keine volle Sperrzeit trotz eigener Kündigung
Wer sich als Arbeitnehmer gemobbt fühlt und kündigt, hat zwar nicht unbedingt einen wichtigen Kündigungsgrund, kann aber auf eine kürzere Sperrfrist beim Arbeitslosengeld hoffen. Das geht aus einem am 28. Februar 2003 veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz hervor. In einem solchen Fall könne der Entschluss des Mitarbeiters, das Arbeitsverhältnis von sich aus zu kündigen, "verständlich und entschuldbar" sein, betonten die Richter.

Das Gericht verkürzte mit seinem Spruch die vom Arbeitsamt verhängte Sperrzeit für die Auszahlung von Arbeitslosengeld von zwölf auf sechs Wochen. Der Arbeitnehmer hatte argumentiert, sein Vorgesetzter habe ihn regelmäßig besonders intensiv kontrolliert. Dabei seien bei ihm angebliche Fehler beanstandet worden, die bei seinen Kollegen toleriert worden seien. Deshalb habe er sich zur Kündigung entschlossen.

Az.: L 1 AL 57/01


Mobbing-Folgen sind keine Berufskrankheit
Psychische Krankheiten als Folge von Mobbing am Arbeitsplatz können nicht als Berufskrankheit geltend gemacht werden. Das entschied das Dortmunder Sozialgericht am 19. Februar 2003 in einer Verhandlung in Siegen und wies damit die Klage eines Siegener Sicherheitsingenieurs ab. Der Mann hatte angegeben, dass ihn Mobbing in seinem Betrieb krank gemacht habe. Daraufhin hatte er die Hütten- und Walzwerks-Berufsgenossenschaft auf Geldzahlungen verklagt.

Psychische Erkrankungen durch Mobbing tauchen nicht in der Berufskrankheitenverordnung auf, stellte die Richterin fest. Sie müssen auch nicht wie eine Berufskrankheit entschädigt werden, da es bislang keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse dafür gebe, dass Mobbing eine bestimmte Berufsgruppe krank machen kann.

AZ.: S 36 U 267/02


Haftung für mobbende Beamte
Mobbt ein Vorgesetzter im öffentlichen Dienst die ihm unterstellten Mitarbeiter, so kann dafür grundsätzlich der Dienstherr haftbar gemacht werden. Grund dafür sei der Umstand, dass der Vorgesetzte in diesen Fällen nicht privat, sondern hoheitlich tätig sei. Der Dienstherr seinerseits könne dann Regress bei dem mobbenden Vorgesetzten nehmen. Mit dieser Entscheidung wiesen die Richter des Bundesgerichtshofs die Klage des Vaters einer verstorbenen Polizistin gegen deren Vorgesetzten ab. Der Mann hatte geklagt, weil seine Tochter Selbstmord begangen hatte und in einem Abschiedsbrief die ständigen Schikanen des Vorgesetzten als Grund benannt waren. Leider jedoch gegen den falschen Beklagten.

Az.: III ZR 277/02 vom 1. August 2002


Mobbing - nur systematisch gerichtsfest?
Die Pflegekraft in einem Alten- und Pflegeheim hatte gegen die vorgesetzte Wohnbereichsleiterin vor dem Arbeitsgericht geklagt, um ein Schmerzensgeld wegen Mobbings und ehr- sowie persönlichkeitsverletzenden Handlungen zu erreichen. Die Klage wurde erstinstanzlich abgewiesen. In der Berufung vor der 3. Kammer des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein wurde die Klage der Klägerin ebenfalls zurückgewiesen und auch eine Revision ausgeschlossen. Das Gericht folgte der ersten Instanz und sah es als nicht erwiesen an, dass die körperlichen Beschädigungen sowie die schwere chronifizierte reaktive Depression unmittelbar Folge des Führungshandelns der Vorgesetzten seien. Das Gericht verlangte für den Nachweis einer Mobbingsituation zum einen den lückenlosen Beleg einer systematischen Schikane gegen die Klägerin, zum anderen den Ausschluss anderer Beeinträchtigungen aus dem außerberuflichen Umfeld, die körperliche oder seelische Krankheiten zur Folge haben könnten. Diese beiden Punkte sah das Gericht nicht als gegeben an. Es wertete die Einzelattacken beziehungsweise fragwürdige Verhaltensweisen der Vorgesetzten nicht als systematischen Zusammenhang und konnte dieses Verhalten auch nicht als ausschließlich ursächlich mit den Krankheiten der Klägerin in Verbindung bringen. In Teilen vermochte das Gericht auch nicht der Interpretation der Klägerin zu folgen, die bestimmtes Verhalten ihrer Vorgesetzten als Schikane ansah.

Unter Umständen hätte eine Klage gegen das mangelhafte Sozialverhalten der Führungskraft und wegen des Verstoßes gegen des Arbeitsschutzgesetzes im Blick auf die psychosomatischen Störungen eher Aussicht auf Erfolg gehabt als eine Klage wegen Mobbings.

Az.: 3 Sa 001/02 vom 19.03.2002
3 Sa 001/02 vom 19.03.2002


Ärztliches Beschäftigungsverbot bei Mobbing einer Schwangeren möglich
Eine Schwangere, die an ihrem Arbeitsplatz gemobbt wird, kann sich von ihrem Arzt ein Beschäftigungsverbot bescheinigen lassen.

In dem konkreten Fall hatte eine 30-jährige Sachbearbeiterin einer Spedition über Mobbing am Arbeitsplatz geklagt: Nach mehrfachen Streit mit ihrem Vorgesetzten sei ihr sowohl Bildungsurlaub als auch Freizeit für ihre Vorsorgeuntersuchungen verweigert worden, so dass ihr das Gefühl gegeben worden sei, um ihren Job fürchten zu müssen. Ihr Arzt hatte daraufhin bestätigt, dass sie aufgelöst und gestresst wirke, und bescheinigte ihr ein unbefristetes Beschäftigungsverbot. Der Arbeitgeber hatte die Stressbelastung für gespielt gehalten und hatte ihr die Zahlung des Gehalts verweigert.

Die Richter des Bundesarbeitsgerichts urteilten: Die subjektive Belastung durch Stress am Arbeitsplatz könne einen "Gefährdungswert" für die Gesundheit des Kindes darstellen. Dies reiche nach dem Muterschutzgesetz für ein Beschäftigungsverbot aus. Voraussetzung für ein Beschäftigungsverbot sei jedoch zudem, dass der Stress im Zusammenhang mit der Arbeit stehe.

Az.: 5 AZR 352/99 vom 21. März 2001


Pauschaler Mobbing-Vorwurf reicht für Schadensersatz nicht aus
Ein pauschaler Mobbing-Vorwurf reicht für einen Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld nicht aus. Dies entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am 18. Februar 2002 veröffentlichten Urteil. Der Betroffene müsse vielmehr konkret darlegen, in welcher Weise er von Kollegen und Vorgesetzten schikaniert worden sei. Der bloße Hinweis auf "Mobbing-Aktionen" genüge nicht.

Das Gericht wies eine Schmerzensgeld- und Schadensersatzklage eines Arbeitnehmers gegen seinen Arbeitgeber ab. Der Kläger hatte behauptet, er sei von Kollegen und Vorgesetzten mehrfach gemobbt worden. Zwar nannte er vor Gericht einen Zeitraum und auch Namen von Kollegen und Vorgesetzten. Konkrete Schikanen fehlten jedoch in seiner Schilderung. Dies genügte dem LAG nicht.

Die Richter bezeichneten Mobbing als systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren von Arbeitnehmern durch Kollegen oder Vorgesetzte. Da der Begriff sehr unbestimmt sei, müsse er durch konkrete Vorfälle präzisiert werden.

Az.: 5 Sa 521/01


Erstmals Schadensersatzurteil wegen Mobbings
Erstmals hat in Deutschland ein Mobbingopfer vor Gericht Schadenersatz zugesprochen bekommen. Wie das Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz am 3. September 2001 bestätigte, wurde der Chef der Volksbank im pfälzischen Grünstadt zur Zahlung von 15.000 Mark verurteilt, weil er die persönliche Ehre und das berufliche Selbstverständnis eines Mitarbeiters massiv verletzt hatte.

Das Opfer, der frühre Leiter der Bank, sei nach einer Fusion von seinem neuen Vorgesetzten systematisch kalt gestellt worden. So sei der Mann mit schikanösen Anweisungen traktiert worden. Der neue Leiter des Kreditinstituts habe ihm die Sekretärin, den Schreibtisch und schließlich das Büro weggenommen. Das Mainzer Urteil gilt als Entscheidung mit Präzedenzcharakter.

Az.: 6 SA 415/2001


Gericht verstärkt Schutz vor Mobbing
Das Landesarbeitsgericht in Erfurt (LAG) verstärkte am 10.04.01 mit einem Grundsatzurteil den Schutz von Arbeitnehmern vor Mobbing. Das Gericht bewertete den "systematischen Psychoterror" als einen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht und in die Gesundheit des Arbeitnehmers. Der Vorsitzende Richter Peter Wickel sagte: "Bislang gab es keine vergleichbare Entscheidung, auch nicht des Bundesarbeitsgerichtes."

"Jeder Arbeitnehmer hat einen Unterlassungsanspruch gegen jegliches Mobbing", sagte Wickel weiter. Die 5. Kammer des LAG stellte 14 Leitsätze auf, nach denen Mobbing-Fälle künftig entschieden werden können. Entsprechend ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Persönlichkeitsrecht seiner Beschäftigten zu schützen, auch vor Belästigungen durch Dritte.

Wickel erklärte, die oft bestehende Beweisnot der Opfer müsse ausgeglichen und der Grundsatz eines fairen Verfahrens auf Mobbingfälle angewandt werden. Das bedeute, das Opfer als Partei anzuhören und seine Glaubwürdigkeit zu prüfen. Derzeit kämen Mobbing - Opfer vor Arbeitsgerichten meist gar nicht erst nicht zu Wort, weil sie ihre Vorwürfe nicht beweisen könnten.

Ein 54 Jahre alter leitender Angestellter der Sparkasse Gera/Greiz hatte geklagt, weil ihn ein Vorstand mit Aufgaben weit unter seiner Vergütungsgruppe über Monate hatte aus der Anstellung drängen wollen. Das LAG bestätigte unter Androhung von 50.000 Mark Ordnungsgeld eine einstweilige Verfügung des Arbeitsgerichtes Gera. Diese hatte der Sparkasse eine Fortsetzung dieses Verhaltens verboten. Der 54-Jährige war an Depressionen erkrankt.

5 Sa 403/2000


Mobbing-Opfer haben keinen Anspruch auf Opferentschädigung
Mobbing-Opfer haben keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am 14. Februar 2001 in Kassel entschieden. Mobbing könne in der Regel nicht als tätlicher Angriff im Sinne des Gesetzes verstanden werden, befanden die Bundesrichter. Nur wenn eine "Kette wirklich tätlicher und mit Strafe bedrohter Angriffe zu gesundheitlichen Schäden" geführt habe, hätten Mobbing-Opfer Anspruch auf Entschädigung, hieß es in der Entscheidung.

Damit wiesen die Kasseler Richter die Klage eines ehemaligen Abteilungskommandanten einer Freiwilligen Feuerwehr bei Freiburg ab. Der heute 42-Jährige hatte angegeben, seine Leistungen seien jahrelang von älteren Kollegen öffentlich kritisiert worden. Außerdem habe er anonyme Anrufe bekommen, in denen ihm Gewalt angedroht worden sei. Schließlich sei er bei einer Übung von einem Kameraden getreten worden. Mit der Begründung, dies habe zu schwersten psychischen Beeinträchtigungen geführt, hatte er 1992 einen Antrag auf Gewaltopferentschädigung gestellt.

Die Versorgungsverwaltung lehnte Zahlungen jedoch ab - zu Recht, wie jetzt auch das BSG befand. Zwar sei der Fußtritt ein tätlicher Angriff gewesen - er allein könne aber nicht die schwere psychische Erkrankung des Mannes ausgelöst haben. Und bei den verbalen Attacken habe es sich eben nicht um tätliche Angriffe gehandelt.

Az.: B 9 V 12/00 R


Mobbing als Grund zur außerordentlichen Kündigung
Das Thüringer Landesarbeitsgericht bestätigte in einem zweiten Urteil gegen einen Bereichsleiter seine Auffassung zum Psychoterror am Arbeitsplatz. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Bereichsleiter seine Mitarbeiter schikanierte und zum Suizidversuch eines Menschen beitrug. Dazu entwickelte das Gericht eine ausführliche Urteilsbegründung, der sie neue 10 Leitsätze zum Rechtsschutz gegen Mobbing und Psychoterror voranstellte. Die Klage des Bereichsleiters gegen das erstinstanzliche Urteil, das die außerordentliche Kündigung durch den Arbeitsgeber bestätigte, wurde zurückgewiesen. Er hatte auch die Kosten des Prozesses zu tragen.

5 Sa 102/2000


Arbeitsverweigerung nach Mobbing berechtigt
Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen in Hannover entschied: Ein Arbeitnehmer darf sich weigern, weiter zu arbeiten, wenn er im Betrieb "systematisch angefeindet" und durch Kollegen wie Vorgesetzten "schikaniert und diskriminiert" wird. Das Gehalt muss in diesem Fall jedoch weitergezahlt werden. Der Arbeitgeber habe die Pflicht, seine Mitarbeiter "auch vor Gesundheitsgefahren psychischer Art zu schützen". Notfalls müsse er die Störer entlassen.

16a Sa 1391/99

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08/1997

Von Kollegen in den Tod getrieben?   
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Eine junge Frau aus Bayern, die bei der Berliner Polizei arbeitete, erschoss sich aus Verzweiflung. Sie fühlte sich von Vorgesetzten und Kollegen verfolgt – kein Einzelfall

Zum Schluss zog es die junge Polizistin noch einmal nach Hause. Ein letztes Mal ging sie mit ihren Eltern an der Donau spazieren. Mittags, als in Straubing die Glocken läuteten, setzte sie sich die Sportpistole ihres Vaters an den Kopf und drückt ab. Die 24jährige Stefanie L. war sofort tot.

Sie hat keinen Zweifel daran gelassen, wem sie die Schuld gibt: ihren Vorgesetzten und Kollegen bei der Polizei in Berlin. „Tödliches Mobbing?" fragte das Boulevard-Blatt „BZ" Auf 25 Seiten hat Stefanie L. ihre Sicht der Ereignisse dargelegt – für ihren Anwalt, der ihre Klage gegen das Land Berlin vertritt. Schon kurz nachdem sie in die Hauptstadt gekommen war, hatte sich die Tochter eines Bundeswehroffiziers mit ihrer Dienstauf-fassung bei Kollegen unbeliebt gemacht. Selbst am frühen Ostermontag, wo manche es auch schon mal gern etwas ruhiger angehen lassen, wollte die Bayerin noch unbedingt Streife in ihrem Revier im nördlichen Pankow fahren.

Erbost meldete die junge Frau zwei Kollegen bei ihrem Vorgesetzten „die, um in Ruhe Karten spielen zu können, eine Einsatzübersicht gefälscht haben". Auch bei der Abteilung Verbrechensbekämpfung der Polizeidirektion I im Wedding, wo Stefanie L. einige Tage zur Einarbeitung war, eckte die Frau mit ihrem Eifer an.

Sie fühlte sich isoliert und schikaniert. Doch weder dem Personalrat noch der Gewerkschaft der Polizei vertraute Stefanie ihre Nöte an. Der Versuch, mit ihrem Vorgesetzten zu reden endete in einem Fiasko. Wenige Stunden danach stürmte ein Sondereinsatzkommando der Polizei ihre Wohnung riss die Frau aus dem Bett und lieferte sie in eine Nervenheilanstalt ein. – wegen angeblicher Geistesgestörtheit und akuter Selbstmordgefahr. Die Aufnahmeärztin jedoch schickte Stefanie L. umgehend heim.

Dennoch erstellte der ärztliche Dienst der Polizei ein Gutachten, das Stefanie L. für "dauernd polizeiunfähig" erklärte. Die junge Frau erstattete Anzeige gegen ihren Vorgesetzten, eine Polizeipsychologin und eine Mitarbeiterin der polizeilichen Sozialbetreuung. Doch sie war mit ihrer Kraft am Ende, verließ die Stadt und fuhr nach Straubing.

Am Montag will sich der Berliner Innenausschuss mit dem Fall befassen. Für Grünen-Fraktionschef Wolfgang Wieland ist nach einem Gespräch mit Stefanies Eltern klar „Das war Mobbing". Polizeipräsident Hagen Saerschinsky will davon nichts wissen: ein „tragischer Einzelfall". Ein Mobbing-Problem geben es nicht. Das zeuge „entweder von Unkenntnis des wahren Sachverhalts oder von dem Wunsch, von der eigentlichen Problematik abzulenken", meint dagegen Eberhard Schönberg, Chef der Gewerkschaft der Polizei. Beim Polizeiarbeitskreis der Berliner CDU häufen sich die seit Stefanies Tod Anrufe von Polizisten, die sich von Kollegen und Vorgesetzten terrorisiert fühlen. Seit einem Jahr listet das Gremium Fälle auf, in denen engagierte Beamtinnen und Beamte regelrecht zerbrochen wurden. Die Resonanz bei der Polizeispitze, so Arbeitskreischef Ulrich Krüger, „war eher verhalten".

Die Zahl der Mobbing-Opfer in Behörden nimmt nach den Erfahrungen des Vereins gegen psychosozialen Stress und Mobbing in Wiesbaden ständig zu. Jedes zweite Mobbing-Opfer das sich ihm meldet, komme inzwischen aus dem öffentlichen Dienst. ...

Vereinsvorsitzender Lothar Drat: ... Wie unliebsame Kollegen zur Räson gebracht oder fertig gemacht würden, funktioniere immer nach dem gleichen Schema. „Zuerst werden Gerüchte gestreut. Wann das nichts nützt, werden die Leute verdächtigt, psychisch krank und somit dienstunfähig zu sein."

Diesen Mechanismus hat auch der inzwischen pensionierte Berliner Polizeioberkommissar Wolfram Polewyczynski erfahren. Der heute 61jährige hatte im Frühjahr 1996 die „Lumpen-Affäre" ans Tageslicht gebracht. Vier Jahre lang hatten rumänische Abschiebehäftlinge im Gewahrsam der Berliner Polizei „Aus Sicherheitsgründen" ihre Kleidung ablegen müssen. Statt dessen bekamen sie ausrangierte Trainingsanzüge der Polizei, durchlöchert, zerrissen und mit herausgetrennten Reißverschlüssen. Als der einstige SEK-Beamte und Präzisionsschütze sich über diesen „Rassismus" von oben und Sadismus von unten" empörte und sich auch noch über Dienstvergehen von Kollegen und Vorgesetzten beschwerte, wurde er zum Querulanten abgestempelt Wegen vermuteter „neurotischer Störungen" schickte ihn sein Chef zum Polizeiarzt. Polewczynski wurde versetzt und mit Ermittlungsverfahren überzogen. Dreimal innerhalb eines Jahres musste er sich auf krankhafte Veränderung der Persönlichkeit" untersuchen lassen. Polewczynki: "Die haben regelrecht Jagd auf mich gemacht"

Bei mehr als einem Drittel der Fälle würden die Opfer verdächtigt, psychisch krank zu sein, weiß Drat. „Fast zehn Prozent werden zwangsweise zur ärztlichen Untersuchung ...."

Auch eine Versetzung nütze nichts. Die Dienststellen, auf die die Betroffenen abgeschoben werden, seien in der Regel über den „Problemfall" und die angeblichen Vergehen informiert. Die Betroffenen würden „wieder Zielscheibe", so Hans-Heiner Salbrecht, Lehrer an der Berliner Landespolizeischule und Mitglied des CDU-Polizeiarbeitskreises. So erging es auch einer 42jährigen Kriminalhauptkommissarin. Der Psychoterror begann, als sie sich weigerte, mit ihrem Vorgesetzten ins Bett zu gehen. Die Beamtin wurde versetzt, doch ihr Fall hatte sich längst in ihrer neuen Dienststelle herumgesprochen. Sie durfte nur noch Fingerabdrücke abnehmen und Abfragen in den Computer eintippen. Mit Unterstellungen wie „nuttiger Kleidung" und mangelnder körperlicher Fitness wurde sie weiter verfolgt. „Das Mobbing gegen meine Mandantin ist superklassisch", sagt ihr Anwalt Hans-Christian Ströbele. Jetzt ist der Fall vor dem Berliner Verfassungsgericht gelandet.

Inzwischen hat auch Polizeipräsident Saberschinsky reagiert. Er rief eine Mobbingkommission ins Leben – nachdem Innensenator Jörg Schönbohm (CDU) möglichen Mobbingopfem angeboten hatte, sich direkt an ihn zu wenden.

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